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   FG Hamburg, 06.12.2001 - VI 114/01   

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https://dejure.org/2001,13422
FG Hamburg, 06.12.2001 - VI 114/01 (https://dejure.org/2001,13422)
FG Hamburg, Entscheidung vom 06.12.2001 - VI 114/01 (https://dejure.org/2001,13422)
FG Hamburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2001 - VI 114/01 (https://dejure.org/2001,13422)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 § 20; HGB § 255
    Differenz zwischen Kurswert und Nennwert keine Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Differenz zwischen Kurswert und Nennwert keine Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 27.06.1989 - VIII R 30/88

    Anschaffungsnebenkosten und Veräußerungskosten eines Wertpapiers keine

    Auszug aus FG Hamburg, 06.12.2001 - VI 114/01
    Es handele sich um verlorene Aufwendungen zur Erzielung von Zinserträgen, die höher seien als der Marktzins, und nicht um Anschaffungskosten von Wertpapieren im Sinne des BFH-Urteils vom 27.06.1989, VIII R 30/88, BStBl II 1989, 934 .
  • BFH, 09.11.1993 - IX R 81/90

    Kursverluste bei Fremdwährungsdarlehen bei den Einkünften aus Vermietung und

    Auszug aus FG Hamburg, 06.12.2001 - VI 114/01
    Ebenso ist es ausgeschlossen, den Ausfall des Anspruchs auf Darlehensrückgewähr als Werbungskosten bei den Einkünften nach § 20 EStG zu berücksichtigen (BFH v. 1.09.1997, VIII B 105/96, BFH/NV 1998, 450 ; BFH v. 9.09.1993, IX R 81/90, BFHE 173, 97 , BStBl II 1994, 289 ).
  • BFH, 21.07.1981 - VIII R 154/76

    Schuldzinsen für mit Kredit erworbene Aktien sind in vollem Umfang

    Auszug aus FG Hamburg, 06.12.2001 - VI 114/01
    Diese Voraussetzungen sind bei den Einkünften aus Kapitalvermögen gegeben, wenn objektiv ein Zusammenhang der Aufwendungen mit der Überlassung von Kapital zur Nutzung besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (BFH v. 21.07.1981, VIII R 154/76, BFHE 134, 113 , BStBl II 1982, 37 , und v. 09.08.1983, VIII R 35/80, BFHE 139, 253 , BStBl II 1984, 27 ).
  • BFH, 13.10.1987 - VIII R 156/84

    Unterschiedsbetrag zwischen Ausgabe- und Rückzahlungsbetrag (Disagio) einer

    Auszug aus FG Hamburg, 06.12.2001 - VI 114/01
    Denn sie wurden geleistet, um die Anleihen erwerben zu können; es handelt sich auch weder um Stückzinsen noch um einen erhöhten Ausgabebetrag im Rahmen der Emission, der zu den "Anleihebedingungen" gehört (vgl. BFH v. 13.10.1987, VIII R 156/84, BStBl II 1988, 252 ).
  • BFH, 23.02.2000 - VIII R 40/98

    Ausgabeaufgeld für eine stille Beteiligung

    Auszug aus FG Hamburg, 06.12.2001 - VI 114/01
    Dies gilt nicht nur für den Fall der Anschaffung von Wertpapieren, sondern auch für Erwerbs- und Erwerbsnebenkosten im Zusammenhang mit der Begründung einer Darlehensforderung wie die Aufnahmegebühr für ein Berlin-Darlehen (BFH v. 4.04.1995, VIII B 52/94, BFH/NV 1995, 882) oder das Ausgabeaufgeld beim Erwerb einer stillen Beteiligung (BFH v. 23.02.2000, VIII R 40/98, BFHE 192, 490 , BStBl II 2001, 24 ).
  • BFH, 20.06.2000 - VIII R 37/99

    WK bei Kapitalvermögen; Darlehensvermittlungsgebühren

    Auszug aus FG Hamburg, 06.12.2001 - VI 114/01
    Danach gehören weder die durch die Veräußerung einer Kapitalanlage veranlassten Aufwendungen noch die für den Erwerb eines solchen Wirtschaftsguts anfallenden Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 Satz 2 HGB ) oder Anschaffungsnebenkosten (z.B. Börsenumsatzsteuer, Provisionen, Maklergebühren, Spesen) zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (BFH v. 20.06.2000, VIII R 37/99, BFH/NV 2000, 1342 ; BFH v. 22.04.1999, VIII B 81/98, BFH/NV 1999, 1328 ).
  • BFH, 09.08.1983 - VIII R 35/80

    Schuldzinsen - Schenkungsteuer - Finanzierung der Schenkungsteuer - Erwerb von

    Auszug aus FG Hamburg, 06.12.2001 - VI 114/01
    Diese Voraussetzungen sind bei den Einkünften aus Kapitalvermögen gegeben, wenn objektiv ein Zusammenhang der Aufwendungen mit der Überlassung von Kapital zur Nutzung besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (BFH v. 21.07.1981, VIII R 154/76, BFHE 134, 113 , BStBl II 1982, 37 , und v. 09.08.1983, VIII R 35/80, BFHE 139, 253 , BStBl II 1984, 27 ).
  • BFH, 22.04.1999 - VIII B 81/98

    Anschaffungsnebenkosten bei Wertpapieren; WK-Abzug

    Auszug aus FG Hamburg, 06.12.2001 - VI 114/01
    Danach gehören weder die durch die Veräußerung einer Kapitalanlage veranlassten Aufwendungen noch die für den Erwerb eines solchen Wirtschaftsguts anfallenden Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 Satz 2 HGB ) oder Anschaffungsnebenkosten (z.B. Börsenumsatzsteuer, Provisionen, Maklergebühren, Spesen) zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (BFH v. 20.06.2000, VIII R 37/99, BFH/NV 2000, 1342 ; BFH v. 22.04.1999, VIII B 81/98, BFH/NV 1999, 1328 ).
  • BFH, 01.09.1997 - VIII B 105/96
    Auszug aus FG Hamburg, 06.12.2001 - VI 114/01
    Ebenso ist es ausgeschlossen, den Ausfall des Anspruchs auf Darlehensrückgewähr als Werbungskosten bei den Einkünften nach § 20 EStG zu berücksichtigen (BFH v. 1.09.1997, VIII B 105/96, BFH/NV 1998, 450 ; BFH v. 9.09.1993, IX R 81/90, BFHE 173, 97 , BStBl II 1994, 289 ).
  • BFH, 04.04.1995 - VIII B 52/94

    Abzugsfähigkeit der für die Beteiligung an einem Berlin-Darlehen-Fonds zu

    Auszug aus FG Hamburg, 06.12.2001 - VI 114/01
    Dies gilt nicht nur für den Fall der Anschaffung von Wertpapieren, sondern auch für Erwerbs- und Erwerbsnebenkosten im Zusammenhang mit der Begründung einer Darlehensforderung wie die Aufnahmegebühr für ein Berlin-Darlehen (BFH v. 4.04.1995, VIII B 52/94, BFH/NV 1995, 882) oder das Ausgabeaufgeld beim Erwerb einer stillen Beteiligung (BFH v. 23.02.2000, VIII R 40/98, BFHE 192, 490 , BStBl II 2001, 24 ).
  • OLG Hamm, 01.10.2002 - 15 W 164/02

    Testamentsauslegung unter Verwertung von Anlagen

    Soweit der Beteiligte zu 1) mit der weiteren Beschwerde auch geltend macht, der unter dem Aktenzeichen 6 VI 114/01 vom Amtsgericht Lübbecke erteilte gemeinschaftliche Erbschein vom 05. März 2002 sei jedenfalls deshalb als unrichtig einzuziehen, weil in diesem die Anordnung der Testamentsvollstreckung vermerkt sei, ist dies einer Überprüfung durch den Senat nicht zugänglich.
  • FG Köln, 02.04.2004 - 10 K 2003/03

    Vorliegen von Anschaffungskosten oder Anschaffungsnebenkosten bei "über pari"

    Dies wirkt sich ungünstig aus, wenn - wie im Streitfall - Anleihen zu einem über dem Nennwert liegenden Kurs erworben werden, aber vorteilhaft, wenn - was weithin üblich ist - private Anleger gezielt Anleihen mit niedriger Verzinsung erwerben, um die Differenz zum Rückzahlungsbetrag steuerfrei zu vereinnahmen (FG Hamburg, Urteil vom 6. Dezember 2001 VI 114/01, bestätigt durch BFH-Beschluss vom 30. Juli 2002 VIII B 23/02, BFH/NV 2002, 1574).
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